Zahlungsvorbehalt

Zahlungsvorbehalt


Ihre Erklärung eines Zahlungsvorbehalts


Wir gehen weiter davon aus, dass die ca. 235 Mio. Euro/Jahr, die Eltern bislang zu Unrecht aufbringen, in Zukunft durch das Land getragen werden müssen.


Schon heute können Sie durch Ihre Erklärung eines Zahlungsvorbehalts die Basis für die Rückforderung Ihrer Kosten für den Fall schaffen, dass die Rechtswidrigkeit der Kostenerhebung gerichtlich festgestellt wird.


Hierzu haben wir vertretend für alle Eltern mit unseren Rechtsanwälten die Vorgehensweise besprochen und ein Musteranschreiben aufsetzen lassen, das Sie bei uns abrufen können.


Obwohl alle mitwirkenden Eltern der Initiative „Eltern für Elternrechte in Baden-Württemberg“ ehrenamtlich tätig sind, hatte und hat die Initiative u. a. durch das Gutachten und die Klage erhebliche Kosten zu tragen, die sich ausschließlich durch Spenden finanzieren.


Bitte informieren Sie alle Eltern, die Sie kennen, über die Möglichkeit der Rückforderung ihrer Schülerbeförderungskosten.


Alle wichtigen Informationen zur Vorgehensweise erhalten Sie in den nachfolgenden Schreiben:



Unseren Musterbrief "Erklärung eines Zahlungsvorbehalts" können Sie über unsere Email-Adresse info(an)elternrrechte-bw.de anfordern.


Spendenkonto

Eltern für Elternrechte - IBAN: DE80 6545 0070 0007 8102 79
Kreissparkasse Biberach - BIC: SBCRDE66

(Sonderkonto des Fördervereins Mühlbachschule Schemmerhofen e.V.)

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